Bruttourlaubsgeld, das einer Berufssteuervorabzug von 17,16% (Pauschale) unterworfen ist
Daten |
Berechnung |
Betrag |
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(1) Lohn auf 100% |
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€ 5 400,00 |
(2) Lohn auf 108% |
(1) x 1,08 |
€ 5 832,00 |
(3) Fiktivlohn |
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€ 0,00 |
(2) + (3) |
€ 5 832,00 |
|
(4) x 0,1538 |
€ 896,96 |
|
(4) x 0,068 x 0,1307 |
€ 51,83 |
|
(5) x 0,01 |
€ 8,97 |
|
(5) - (6) - (7) |
€ 836,16 |
|
(9) Berufssteuervorabzug weniger als oder |
(8) x 0,1716 |
€ 143,48 |
(10) NETTOURLAUBSGELD |
(8) - (9) |
€ 692,67 |
Um Ihr Urlaubsgeld zu berechnen, wird die Totalität Ihrer Bruttolöhne (1) auf 108% (2) gebracht. Unter bestimmten Bedingungen werden bestimmte Abwesenheitstagen (wie die Krankheitstage) für diese Berechnung (3) in Betracht genommen. In diesem Fall wird diesen Abwesenheitstagen ein Fiktivlohn zuerkannt. Der Lohn entspricht, pro Tag, 100% des durchschnittlichen Tageslohnes, das beim LSS angegeben wird.
Das Bruttourlaubsgeld beläuft sich auf 15,38% (5) des Grundlohns( 2+3) des Jahres, das dem Urlaubsjahr vorangeht, bei den verschiedenen Arbeitgebern, wo Sie als Arbeiter gearbeitet haben(1).
Das Bruttourlaubsgeld (5) umfasst :
- das einfache Urlaubsgeld = 8% der Grundlöhne (4)
- das doppelte Urlaubsgeld (5.a) = 7,38% der Grundlöhne (4)
Wenn Sie eine Simulation des Betrags Ihres Urlaubsgeldes wünschen, melden Sie sich an zu Ihrem Konto via « Mein Urlaubskonto ».